08.09.04

Hausesel und alle anderen Esel

lf_symbols_finance.jpgIn einer internen Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BFM) an die Oberfinanzdirektionen vom 05.08.2004 legt das BFM unter anderem eine Liste "der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände" fest. Bestimmt werden z. B. lebende Tiere, und zwar ...... auch b) Maultiere und Maulesel. Offensichtlich sahen die Mitarbeiter des BFM - oder ihre Berater aus den biologischen Instituten (?) - damit die Sache noch nicht ausreichend geklärt. Schließlich erhielt die Ziffer b) dann eine Festlegung dahingehend, dass "im Einzelnen begünstigt" sind: Kreuzungen zwischen Eselhengst und Pferdestute (Maultier) sowie zwischen Pferdehengst und Eselstute (Maulesel), nicht jedoch Hausesel und alle anderen Esel. Wer mag damit wohl gemeint sein. Quelle: Bundessteuerblatt 2004, Teil I, Seite 638 ff.

Autor: Bernd.Helming um 08.09.04 17:11 | Ihr Kommentar | TrackBack