25.02.05
Bonitätsprüfung des Leasinggebers
Wichtig für das Leasingunternehmen ist die Bonität des Leasingnehmers, seine nachhaltige Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit, die durch Geschäftszahlen (Bilanzen, Geschäftsberichte), Planzahlen, Selbstauskünfte sowie Auskünfte Dritte (Auskunfteien, Banken, Lieferanten etc.) zu unterlegen ist. Ferner müssen die Werthaltigkeit des Leasingobjektes und die Lieferanten/Hersteller-Bonität sorgfältig geprüft und beurteilt werden.
