25.02.05

Bonitätsprüfung des Leasinggebers

lf_symbols_L-easing.jpgWichtig für das Leasingunternehmen ist die Bonität des Leasingnehmers, seine nachhaltige Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit, die durch Geschäftszahlen (Bilanzen, Geschäftsberichte), Planzahlen, Selbstauskünfte sowie Auskünfte Dritte (Auskunfteien, Banken, Lieferanten etc.) zu unterlegen ist. Ferner müssen die Werthaltigkeit des Leasingobjektes und die Lieferanten/Hersteller-Bonität sorgfältig geprüft und beurteilt werden.

Autor: Bernd.Helming um 25.02.05 13:36 | Ihr Kommentar | TrackBack