19.01.05
Kilometervertrag
Der Kilometervertrag ist eine für Fahrzeuge entwickelte Vertragsform. Der Vertragsparteien (Leasing-Geber und Leasing-Nehmer) legen neben der Höhe der laufenden Leasingraten eine Kilometerlaufleistung für die vereinbarte Vertragsdauer fest. Ausgehend von der vereinbarten Laufzeit kalkuliert der Leasing-Geber den zum Vertragsende zu erwartenden Marktwert des Leasingfahrzeuges; dabei trägt der Leasinggeber das sog. Restwertrisiko, d.h. das Risiko, das Fahrzeug tatsächlich zum kalkulierten Restwert verwerten zu können. Der Leasing-Nehmer ist jedoch dafür verantwortlich, dass bei Vertragsende die tatsächliche Kilometer-Laufleistung der getroffenen Vereinbarung entspricht und dass das Fahrzeug bei Rückgabe in einem der Laufzeit entsprechenden Erhaltungszustand ist. Wurde die Kilometer-Laufleistung überschritten ("Mehrkilometer") oder ist das Leasingfahrzeug nicht in ordnungsgemäßem Zustand, hat der Leasing-Nehmer hierfür entsprechende Zahlungen zu leisten. Wurden die vereinbarten Kilometer deutlich unterschritten, werden dem Leasing-Nehmer in der Regel die Minderkilometer in vorher festgelegter Höhe vergütet.
