14.10.04

Restwert

lf_symbols_L-easing.jpgDer Restwert ist derjenige Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten, der beim Teilamortisationsvertrag im Rahmen der Vertragslaufzeit nicht durch die Leasingraten getilgt (amortisiert) wird. Der Restwert wird bei Vertragsschluss fest vereinbart und bei der Kalkulation des Leasingvertrages berücksichtigt. Für die Bezifferung des Restwertes ist in der Regel der bei Ende des Leasingvertrages voraussichtllich erzielbare Marktwert des Leasingobjektes maßgebend. Beim Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung erhält der Leasingnehmer in der Regel 75 % desjenigen Verwertungserlöses, der den vereinbarten Restwert übersteigt. Beim Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht ist der Leasingnehmer auf Verlangen des Leasinggebers verpflichtet, das Leasingobjekt zum vereinbarten Restwert käuflich zu übernehmen.

Autor: Catrin.Schönsiegel um 14.10.04 16:08 | Ihr Kommentar | TrackBack