12.10.04
Offenes / stilles Factoring
Beim sog. offenen Factoring wird der Schuldner (Debitor) über den Verkauf der Forderung an das Factoringunternehmen (Factor) informiert, z. B. durch einen entsprechenden Hinweis auf der jeweiligen Rechnung. Gleichzeitig wird der Debitor aufgefordert, die Forderung (ausschließlich) an den Factor zu bezahlen.
Beim stillen Factoring wird der Debitor nicht über den Forderungsverkauf informiert.
In Deutschland überwiegt die Form des offenen Factorings.
