08.10.04

Barwert

lf_symbols_L-easing.jpgDer Barwert íst der Gegenstandswert einer zukünftigen Zahlungsverpflichtung. Er wird berechnet, indem z. B. die noch ausstehenden Leasingentgelte sowie ggf. der vereinbarte Restwert abgezinst werden. Dabei hängt die Höhe des angewendeten Zinssatzes vom Einzelfall und der Kapitalmarktlage ab. In der Praxis erfolgt die Abzinsung anhand einer (etwas) komplizierten Rentenbarwertformel, die sich für vor- und nachschüssige Zahlungsweise unterscheidet; bei einem Leasingvertrag wird in der Regel eine vorschüssige Zahlungsweise vereinbart. Vgl. hierzu OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 501 und OLG Köln, ZIP 1995, 46, 49. In der Praxis verwendet man zur Ermittlung der Barwerte spezielle Finanzrechner.

Autor: Catrin.Schönsiegel um 08.10.04 14:34 | Ihr Kommentar | TrackBack