06.10.04

Leasingsonderzahlung

lf_symbols_L-easing.jpg(auch Anzahlung, Mietsonderzahlung, "erhöhte erste Rate") Eine Leasingsonderzahlung ist in der Regel zu Beginn des Leasingvertrages im Voraus zur Zahlung fällig. Da die Leasingsonderzahlung den finanziellen Aufwand des Leasinggebers für die Anschaffung des Leasingobjektes reduziert, wird sie in der Kalkulation berücksichtigt und reduziert die monatlichen Leasingraten. Bei einer vom Leasingnehmer veranlassten fristlosen Kündigung des Vertrages ist die Leasingsonderzahlung in voller Höhe als Teil des Amortisationsanspruches der Leasinggesellschaft zu berücksichtigen, vgl. BGH Urteil vom 11.01.1995, VIII ZR 61/94 = NJW 1995, 954. Steuerlich....

kann die Leasingsonderzahlung im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, wenn der Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wird. Wer jedoch eine Bilanz erstellt, muss die Leasingsonderzahlung auf die Laufzeit des Leasingvertrages verteilen. Betriebsausgabe ist in diesem Fall, ähnlich wie bei der Abschreibung, nur der entsprechende Teilbetrag.

Autor: Bernd.Helming um 06.10.04 09:20 | Ihr Kommentar | TrackBack