26.09.04
Vollamortisation (VA)
Beim VA Leasingvertrag wird der gesamte Aufwand des Leasinggebers - also unter anderem die Anschaffungs-/Herstellungskosten des Leasingobjekts, die Finanzierungs- und Verwaltungskosten und der Gewinn - voll abgedeckt ("amortisiert") im Gegensatz zum Teilamotisatonsvertrag. Auch hierzu gibt es einen Erlass des Budesfinanzministeriums vom 19.04.1971 , der die steuerlich relevanten Einzelheiten regelt. Download file
Ist die im Vertrag vereinbarte feste, unkündbare Grundmietzeit kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasingobjektes, so hat dieses im Allgemeinen noch einen Restmarktwert. Der Leasinggeber räumt dem Leasingnehmer häufig alternativ die Option ein, das Leasingobjekt nach Ablauf der Grundmietzeit zu kaufen (Erwerbsoption), weiter zu leasen (Verlängerungsoption) oder zurückzugeben.
