23.09.04
Factoringvertrag
Bei einem Factoringvertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag zwischen dem Factor (auch "Factoringinstitut") und dem Kunden des Factors. Er regelt den kontinuierlichen Kauf von Einzel-Geldforderungen; dabei ist der Kunde des Factors verpflichtet, die laufend entstehenden Forderungen dem Factor zum Kauf anzubieten (Andienungspflicht). Der Factor seinerseits hat im Rahmen festeglegter Limite für die einzelnen Debitoren (Forderungsschuldner) eine Ankaufspflicht. Schließlich regelt der Vertrag die Haftung der Parteien für den rechtlichen Bestand der Forderungen (Verität) sowie die Zahlungsfähigkeit der Debitoren (Bonität). Übernimmt der Factor die Bonitätshaftung, spricht man von "echtem" Factoring.
