19.09.04
Basiszinssatz
Den Basiszinssatz definiert § 247 Abs. (3) BGB. Andere Zinssätze sind mit dem Basiszinssatz verknüpft, z.B. die Höhe der Verzugszinsen für Verbraucher oder Kaufleute gem. § 288 BGB. Alles, was man über Zinsen wissen möchte, findet man bei der Forschungsgruppe Rechtsinformatik, bis zu einem Rechner, mit dem man Zinsen für eine bestimme Zeitperiode nach diversen Methoden bzw. Zinssätzen berechnen kann.
Seit dem 01.07.2004 wurde der Basiszinssatz von bisher 1,14 auf 1.13 Prozent gesenkt, so dass nun folgende Verzugszinsen gelten: für Verbraucher gem. § 288 Abs. (1) BGB 6,13 Prozent und für den unternehmerischen Geschäftsverkehr gem. § 288 Abs. (2) 9,13 Prozent.
