16.09.04

Teilamortisation (TA)

lf_symbols_L-easing.jpgTA-Leasingverträge haben eine feste, unkündbare Grundmietzeit, die einen Zeitraum zwischen 40 und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer umfasst. Während dieser Zeit wird der gesamte Aufwand des Leasinggebers - also unter anderem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasingobjektes, die Finanzierungs- und Verwaltungskosten und der Gewinn - nur teilweise abgedeckt ("amortisiert"). Die steuerlich bedeutsamen Einzelheiten sind geregelt im TA-Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 22.12.1975. Download file Hier ist insbesondere geregelt, unter welchen Bedingungen der Leasinggegenstand bilanziell dem Leasinggeber und nicht dem Leasingnehmer zuzurechnen ist.

Die Teilamortisation hat zur Folge, dass der Leasinggeber den während der Grundmietzeit nicht amortisierten Teil seines gesamten Aufwandes entweder durch einen Weitervermietung oder durch den Verkauf des Leasingobjektes amortisieren muss.

Autor: Dr.Marco.Picozzi um 16.09.04 23:19 | Ihr Kommentar | TrackBack