16.09.04

Andienungsrecht

lf_symbols_L-easing.jpgBei sogenannten Teilamortisations- oder auch Restwertverträgen amortisiert das Leasingunternehmen während der Vertragslaufzeit nur einen Teil der Anschaffungskosten des Leasingobjektes. Häufig hat bei derartigen Verträgen der Leasinggeber zum Ablauf des Leasingvertrages das Recht, dem Leasingnehmer das Leasingobjekt zu dem noch nicht amortisierten, vertraglich festgelegten Restwert anzudienen. In diesem Fall ist der Leasingnehmer am Vertragsende - auf Verlangen des Leasinggebers - zum Kauf des Leasingobjektes verpflichtet, ohne dass er seinerseits ein verbrieftes Rest hätte, das Leasingobjekt zu erwerben. Das Leasingunternehmen kann sich somit bei Vertragsende entscheiden, das Leasingobjekt zum vereinbarten Restwert an den Leasingnehmer zu verkaufen oder es anderweitig zu verwerten.

Autor: Bernd.Helming um 16.09.04 10:16 | Ihr Kommentar | TrackBack