09.09.04

Fungibilität

lf_symbols_L-easing.jpgDie Fungibilität hat mit Pilzen oder Pizza nichts zu tun. Vielmehr geht es dabei um die Verwendbarkeit des Leasingobjektes durch Dritte, sei es im Fall der vorzeitigen Kündigung des Leasingvertrages oder nach Ablauf der regulären Vertragsdauer. Die Drittverwendbarkeit ist Voraussetzung dafür, dass das Leasingobjekt im wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentum des Leasinggebers bleibt und dem Leasinggeber steuerrechtlich zugeordnet werden kann; ist das Leasingobjekt ausschließlich für die Belange des Leasingnehmers verwendbar, spricht man auch von Spezial-Leasing.

Autor: Bernd.Helming um 09.09.04 18:02 | Ihr Kommentar | TrackBack