17.09.04

FlowTex - am 10.11.2004 wird der BGH entscheiden.

lf_symbols_gericht.jpgAm 15. September 2004 verhandelte der VIII. Senat des Bundesgerichtshof über diverse Verfahren, die sechs geschädigte Sparkassen gegen die Leasinggesellschaft der Sparkassen (LGS) angestrengt hatten (Az. VIII ZR 186/03 und VIII ZR 219/03 bis 223/04). Die LGS hatte 1998/1999 Leasingverträge über insgesamt 159 Horizontalbohrsysteme mit einem Anschaffungswert von ca. 177 Mio. DM abgeschlossen, die von den sechs Sparkassen dergestalt refinanziert wurden, dass die Sparkassen die Forderungen der LGS gegen FlowTex aus den Leasingverträgen zum Barwert ankauften. Im Februar 2000 flog das FlowTex-Betrugssystem auf, zumal mit Bohrsystemen gehandelt wurde, die zum großen Teil nicht existierten. Die FlowTex-Geschäftsführer wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Über das Vermögen von FlowTex wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Leasingverträge wurden von der LGS fristlos gekündigt.

Während die Sparkassen auf dem Standpunkt stehen, die LGS müsse für den Schaden haften, der durch den Forderunsausfall entstanden ist, macht die LGS geltend, sie müsse nur für den rechtlichen Bestand der verkauften Forderungen einstehen. Der rechtliche Bestand ist nach Auffassung der LGS weder durch das betrügerische Vorgehen noch durch die Insolvenz der FlowTex in Frage gestellt.

Das Landgericht hatte den Klagen stattgegeben, das OLG Frankfurt wies sie in der Berufung zurück; die Sparkassen legten Revision ein. Der BGH konnte sich am 15.09.2004 noch nicht zu einer Entscheidung durchringen, die nun am 10.11.2004 verkündet werden soll. Auf das Ergebnis dieser Entscheidung darf man gespannt sein, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Beteiligungsverhältnisse der Prozessparteien: Gesellschafter der LGS ist die Deutsche Leasing AG, deren Aktionäre wiederum diverse deutsche Sparkassen bzw. Giroverbände sind. Gibt es am Ende nur Verlierer?

Autor: Bernd.Helming um 17.09.04 18:56 | Ihr Kommentar | TrackBack