14.10.04
Auf Verjährung achten!
Aufgrund der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 haben sich Verjährungsvorschriften geändert, so dass der Prüfung der Verjährung in diesem Jahr besondere Bedeutung zukommt. Die Übergangsvorschriften führen nach dem Bundesministerium der Justiz zu einigen Besonderheiten. Betroffen sind hiervon z. B. diejenigen Ansprüche, die bisher nach 30 Jahren verjährten.
