13.10.04
Leasing erstmals im BGB
Erstmals aufgrund des sog. Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes ist der Begriff Leasing bzw. genauer "Finanzierungsleasingvertrag" mit Wirkung zum 01. Januar 2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen worden. In dem Untertitel "Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher" taucht der genannte Begriff in den §§ 499 Abs. (2) und 500 BGB auf. Bis dahin waren ähnliche Regelungen im gleichzeitig aufgehobenen Verbraucherkreditgesetz enthalten.
